Wartung / Überprüfung / Inspektion

Trotz bester Pflege muss jedes Holz irgendwann einmal an irgendeiner Stelle repariert werden.

Bevor Sie etwas schützenswertes entsorgen, sprechen Sie uns an. In den meisten Fällen können die Stücke gerettet werden. Wir machen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, oder beraten Sie vor Ort. Rufen Sie uns an.

Hauseigentümer lassen zwar ihre Heizungsanlagen regelmäßig warten, nicht aber ihre eigenen Häuser, obwohl diese einen wesentlich höheren Verkehrswert aufweisen.

Ein aktuell noch kleiner geringer Mangel kann schnell zu einem umfangreichen Schaden werden, und ist damit dann mit teilweise hohen Instandsetzungskosten für den Eigentümer verbunden. Eine rechtzeitige Erkennung hilft hier Kosten zu sparen. Wir können Ihnen eine Früherkennung von Schäden, die durch Alterung oder unsachgemäße Nutzung entstehen als Serviceleistung anbieten. Wir bieten drei Arten von Wartungssystemen an:

Wartungsvertrag
Türen und Fenster sollten unbedingt regelmäßig gewartet werden. Durch gezielte Pflege und Wartung kann die Lebensdauer und die einwandfreie Funktionstüchtigkeit dieser Objekte deutlich verlängert werden. Regelmäßige Wartung schont Ihren Geldbeute und Ihre Nerven.

Wir kommen in regelmäßigen Intervallen einmal im Jahr nach Terminabsprache bei Ihnen vorbei, prüfen Ihre Türen, die Fensterflügel, die Schließmechanismen und die Schließteile auf Gängigkeit und Passung. Schließprüfungen, Ölung und Fettung der Verschleißteile runden die Wartung ab. Nutzen Sie unsere Wartungspakete, und verhelfen Sie Ihrem Eigentum zu einem langen störungsfreien Leben.

Überprüfungsvertrag
Bei unseren Überprüfungsvertrag wird gegen ein geringes Honorar ein Objekt einmal im Jahr auf Schäden überprüft. Über das Ergebnis wird ein detailliertes Protokoll erstellt. Bei Sanierungsbedarf wird eine Kostenaufstellung oder ein Angebot über die fachgerechte Behandlung der Schäden ausgearbeitet.

In besonderen Situationen wird die Einbeziehung von Fachleuten wie Denkmalpflegern, Architekten, Ingenieuren oder Restauratoren empfohlen. Dies geschieht jedoch niemals ohne Absprache mit dem Eigentümer. Der Eigentümer wird fachmännisch beraten und auf die Dringlichkeit von Maßnahmen hingewiesen. Danach kann er selbständig entscheiden welche Schritte zur Erhaltung er wählt.

Inspektionsvertrag
Der Inspektionsvertrag dient dem Eigentümer zur Früherkennung und rechtzeitigen Behebung von Schäden an Denkmalen und Altbauten. Wir beurteilen und bewerten die Zustände und Schäden durch Inaugenscheinnahme und gegebenenfalls durch eine Funktionsprüfung. Wir stufen die Schäden und Mängel nach ihrer Dringlichkeit und ihrer Beseitigung ein.

Wir schätzen die Kosten von notwendigen Sofortmaßnahmen ein oder wir holen für den Eigentümer Angebote über die fachgerechte Behandlung des Schadens ein. Des Weiteren geben wir Empfehlungen für regelmäßige Pflegebehandlungen und Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt.

Stand Buxtehude 01.01.2008